Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Gleich zu Beginn, zum besseren Verständnis, erst einmal die Erklärung für den Begriff Mindestumsatz:

Der Kunde muss in einem Monat einen festgelegten Umsatz erreichen, dies normal durch entsprechend viele vertelefonierte Gesprächsminuten. Auch wenn nicht genug Gesprächseinheiten verbraucht worden sind, ist trotzdem der festgelegte Mindestumsatz zu zahlen. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im vereinbarten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Vertragspartner bezahlen.

Dabei ist eine Übertragung der Gesprächsminuten aus dem nicht verbrauchten Mindestumsatz in den nächsten Monat nicht möglich. Zur Erzielung des Mindestumsatzes wird nach den gängigen Vereinbarungen des Mobilfunkbereich nur die reine Sprachtelefonie berechnet. Das Versenden von SMS und andere Dienste zählen ebenfalls nicht zum Mindestumsatz, sondern werden gesondert verrechnet.

Solche Verträge mit einem monatlichen Mindestumsatz verschieben nur die fixen Kosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz. Dem Kunden werden solche Angebote als ein günstiger monatlicher Festpreis offeriert.

Es gibt eine andere Form der Handyverträge mit Mindestumsatz, bei diesen wird dem Kunden ein Vertrag mit einer bestimmten Anzahl von Minuten zum Festpreis angeboten. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Dabei gilt ebenfalls, wie bei einem Handy Partnervertrag mit Mindestumsatz, dass am Ende eines Abrechnungszeitraums die nicht genutzten Minuten verfallen. Für Mehrwertdienste, Sonder-Rufnummern, SMS etc. werden nicht die gekauften Minuten heran gezogen, sondern es wird eine gesonderte Berechnung vorgenommen.

Man muss sein privates Gesprächsverhalten gut kennen, um mit einem der Mobilfunk-Tarife, die einen Mindestumsatz beinhalten haben, günstig telefonieren zu können. Außerdem muss sicher sein, dass man monatlich in etwa eine möglichst gleichbleibende Gesprächsdauer hat. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minutentarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Handytarifen abgerechnet.

Mobilfunkverträge ohne Mindestumsatz werden generell nach Takteinheiten für jedes Gespräch abgerechnet und enthalten im Allgemeinen auch eine monatliche Grundgebühr.
Eine Verrechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde erfolgt bei einem derartigen Mobilfunk-Vertrag in einem festgelegten Abrechnungstakt und zu einem fest gelegten Tarif. Das heißt also, wenn Sie monatlich nicht telefonieren, zahlen Sie außer der vertraglich fest gelegten, monatlich vereinbarten Grundgebühr nichts anderes. Auch nicht davon abhängig ob viel oder wenig monatlich telefoniert wird, kostet bei diesem Handyvertrag jede Gesprächsminute immer gleich viel.

Betrachtet man Prepiad-Karten nach diesen Aspekten, so sind es auch Handyverträge ohne Mindestumsatz. Auch beim Prepaid-Tarif legt man einen bestimmten Umsatz fest, wenn man sein Konto auflädt, doch ist man gegensätzlich zu Mindestumsatz oder Minutentarif nicht irgendwie zeitlich festgelegt, wann dieses Guthaben verbraucht werden muss. In welchem Zeitraum man dieses Prepaid-Konto abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Bestimmung eines Vertrags unterworfen. Das Gesprächs-Guthaben bleibt bestehen, auch wenn Sie viele Monate lang nicht telefonieren. Selbst wenn man gar nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie z.B. eine monatliche Grundgebühr.