Bei Verträgen mit den in Deutschland üblichen langen Laufzeiten von zwei bis drei Jahrzehnten oder noch länger gleichen sich solche Effekte allerdings wieder weitest gehend aus. Es gibt keinen Nachweis, dass sich auf diese Art voraussichtlich langfristig bessere Ergebnisse erzielen lassen, als durch die sicherheits- und verlässlichkeits-orientierte kontinentaleuropäische Vorgehensweise.
im letzten Jahrzehnt wurden in den USA Mischformen entwickelt, bei denen relativ komplexe Garantien gewährt werden: Die eingezahlten Beiträge werden dabei teilweise in Fondsanteile angelegt, deren Verlauf gleichzeitig mit gewissen Garantien versehen ist, so z.B., dass der Preis eines Anteils niemals fällt und dass der Anteilspreis am Ende der Laufzeit der höchste bis zu diesem Zeitpunkt ist.
Die britische Form der Überschussbeteiligung bewirkt, wie auch sonst oft in Europa üblich, eine gewissen Glättung (Smoothing) der starken Schwankungen der Kapitalerträge, allerdings deutlich zu Lasten der so genannten Verursachungsgerechtigkeit.
Spitzen werden nicht ausgeschüttet sondern zurückgestellt und in besonders schlechten Jahren insbesondere aus Wettbewerbsgründen zur Aufbesserung verwendet. Bei der Bestimmung der Überschussanteile der Versicherungsnehmer haben britische Versicherer einen im restlichen Europa rechtlich kaum vorstellbaren Ermessensspielraum.
Gemäß EU-Recht müssen die wesentlichen Details des Versicherungsvertrages auch bei britischen Lebensversicherern den Kunden bereits vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, dies sind die Anlageverfahren der Gelder, Versicherungsbedingungen, Vertragsrecht, nicht zur Anlage vorgesehene Einbehalte von den Beiträgen und Risiken.
Auch bei britischen Lebensversicherern werden den Kunden vorab unverbindliche Illustrations- und Modellrechnungen vorgelegt, in welcher fiktive Wertentwicklungen berechnet auf Basis verschiedener Wachstumsszenarien nach allen Abzügen von den Beiträgen dargelegt sind. Insbesondere wird dadurch für den Kunden auch erkennbar, welche Rendite erzielt werden muss, damit die Anlage die Abzüge vom Beitrag wieder ausgleicht.
Diese, allerdings nicht garantierten, Rückkaufswerte berücksichtigen die anfänglich anfallenden Abschlusskosten nicht sofort zu Beginn, sondern verteilen sie, wie in einigen anderen europäischen Ländern (in Deutschland seit 2008), über fünf Jahre.
Bereits 1974 wurde neben der britischen Versicherungsaufsicht (FSA) mit dem „Policyholder Protection Act” die gesetzliche Grundlage zur Absicherung der Anleger im Falle einer Versicherungsinsolvenz geschaffen. Allerdings nicht für Kunden mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens.
Dies führte im Fall eines in Schwierigkeiten geratenen britischen Versicherers zu Schwierigkeiten für die deutschen Kunden und zu einer noch andauernden Untersuchung des europäischen Parlamentes.
Der den heutigen Erfordernissen angepasste Sicherungsfonds FCFS (Financial Services Compensation Scheme) ist für alle britische Versicherungen verpflichtend und deckt im Insolvenzfall die ersten 2.000 GBP zu 100% sofort und danach 90% des aktuellen marktkonformen Rückkaufswertes.
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