Abschließend beurteilt sind fondsgebundene Versicherungen weit flexibler und transparenter als konventionelle Verträge. Allerdings ist die Verwaltung solcher Produkte wegen der hohen Flexibilität auch deutlich teurer. Die Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds.

Dieses Risiko kann aber durch Anlage in risikoärmeren Fonds abgemildert werden, die allerdings auch eine deutlich niedrigere Renditechance haben. Letztlich kann die konventionelle Versicherung als ein Spezialfall der fondsgebundenen verstanden werden, bei der in einen sehr risikoarmen und wenig volatilen Fonds mit hohen Mindestgarantien investiert wird. Zusätzlich können durch ein Überschussbeteiligungssystem die noch verbleibenden Schwankungen weitestgehend eliminiert werden. Dadurch, dass dies mit kollektiven Mitteln geschieht, sind die Kosten für die Kapitalanlageverwaltung dabei aber außerordentlich niedrig.

In Zukunft dürfte die fondsgebundene Lebensversicherung, insbesondere durch die Abgeltungsteuer, auch im Vergleich zur direkten Anlage in Investmentfonds, als Sparform und zur Altersvorsorge weiter an Bedeutung zunehmen.

Die Versicherer werden vermutlich versuchen, durch entsprechendes Fondsmanagement eine ähnliche Verlässlichkeit bei dennoch hoher Rendite wie bei der konventionellen Lebensversicherung zu erreichen. Auch sind Kombinationen möglich, die dauerhaft zu einer Aufweichung der bisher starren formalen Grenze führen werden.

Doch auch die Tatsache, dass fondsgebundene Versicherungen eher in Sachwerte investieren können, dürfte sie als Sparform (gegenüber konventionellen Versicherungen, die überwiegend eine Geldwertanlage darstellen) noch interessanter machen.

Waren früher die Beiträge für fondsgebundene Versicherungen im Gegensatz zu den konventionellen Verträgen nicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar werden heute auch fondsgebundene Versicherungen als „Riester-Renten” und „Rürup-Renten” im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich gefördert.

Alle Kapital bildenden Lebensversicherungen können auch zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen, in der neuen, speziell zur Altersversorgung festgelegten, Form altersvorsorgewirksame Leistungen genannt, dienen.

Eine vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen.

Je nach Vertrag muss beziehungsweise kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzu zahlen.

Auch dies ist eine Leistung, die, wenn sie nicht nur zum Aufbau von Kapital zur Verwendung während der Zeit der Erwerbstätigkeit dient, zu den betrieblichen Altersversorgungen gezählt werden kann, bzw. nach neuen tarifvertraglichen Bestimmungen so und anders nur noch zum Aufbau einer Altersversorgung genutzt werden kann..

Nach dem „Fünften Vermögensbildungsgesetz „wird die vermögenswirksame Leistung durch eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Alle förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber in der Form vorgegeben.