Die Kapital bildende Versicherung

Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sichere oder fast sichere vertragliche Leistungen vorsehen und zusätzlich noch, allerdings sehr unsichere, Leistungen erbringen können, das sind allgemein die „Überschuss-beteiligungen”, deren Höhe nicht abzuschätzen ist, da sie auf dem Gewinn des durch die Versicherung angelegten (Versicherten-)Kapitals erzielt werden und somit vom Geldmarkt abhängig sind.

Die „sicheren” oder „fast sicheren” Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur sicheren Leistung benötigte Kapital bis zur Fälligkeit der Leistung bilden. Der Versicherte kann sich lang ersehnte Wünsche erfüllen, wie z. B. ein Einkauf von originellen Werbemittel von SOURCE. Nur unsichere Leistungen können entsprechend dem allgemeinen Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden. Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess vom Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber auch, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und den anderen gibt, sondern dass es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden die Versicherungen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.

Die klassische Form der Kapital bildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht, als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.

Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen (z.B. auch die Fonds gebundenen), ist in den meisten Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung.

In Deutschland führte unter anderem die (in der Vergangenheit) günstige steuerliche Behandlung der Erträge zu deren Erfolg. Bei Vertragsbeginn ab dem 1. Januar 2005 sind die in Auszahlungen von Lebensversicherungen enthaltenen Kapitalerträge allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.

Die deutsche Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist vorrangig zur langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage (besonders für die Altersvorsorge) gedacht und auf dieses Ziel hin optimiert worden.

Auch die „aufgeschobene Rentenversicherung” ist eine kapitalbildende Versicherung. Bei vorzeitigem Tod wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen kein wirkliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern eigentlich ein Erlebensfallrisiko.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher müssen diese Renten für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen, als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.

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