Die kalkulatorische Grundidee ist es besonders, die neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen , allen kapitalbildenden Lebensversicherungen gemein ist:
Beitrag abzüglich Kosten und Risikoanteilen über die Laufzeit (bei Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz für die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Darüber hinaus werden auch noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung finanziert.
Eine vorzeitigen Kündigung erbringt für den Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert. Dieser wird vertraglich vereinbart und ist oft höher als der tatsächliche Vertragswert zum Kündigungstermin (Zeitwert), aber zu Beginn der Versicherung eine gewisse Zeit niedriger als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge.
Eine positive Rendite des eingezahlten Kapitals ergibt sich meist erst nach mehreren Jahren Laufzeit. Grund hierfür ist, dass die Beiträge höher sind, als für die Erbringung der reinen Leistungen benötigt würde.
Zudem darf der gesetzliche Mindestrückkaufswert noch um Stornoabschläge gemindert werden. Soweit die vertraglichen Rückkaufswerte höher sind, spielt diese gesetzliche Vorgabe allerdings keine Rolle. Die Stornoabschläge werden u.a. auch damit begründet, dass der Lebensversicherer für vorzeitige Vertragsstornierungen Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss.
In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient- Da dieses Kapital aber nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden. Ein weiterer Grund liegt in der auftretenden Antiselektion, da die Gefahr besteht, dass vor allem schlechte Risiken im Bestand bleiben. Zudem bedeutet eine vorzeitige Kündigung auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Vergleich zum automatischen Verlauf des Vertrages.
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