Die Risikoversicherung

Den Risikoversicherungen in ihren verschiedenen Vertragsformen ist gemeinsam, dass nur dann eine Leistung von der Seite Versicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall also z.B. Tod (hier dann als Risiko-Lebensversicherung bezeichnet), oder Berufsunfähigkeit,(hier dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, erlischt der Vertrag und es werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird ausschließlich für das Versprechen des Versicherers gezahlt, bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung zu erbringen und ist daher wesentlich niedriger als diese Leistung.

Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung mit einer gleich bleibenden Versicherungssumme.

Eine Rolle spielt aber auch die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus.

Anwendungsbeispiele sind:

  • die Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen oder
  • die Besicherung von Verbindlichkeiten oder
  • die Funktion als Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)

Die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet (Hypothekenbesicherung). Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (so genannte Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Oft ist der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.

  • Als Sonderfall gibt es die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben.

Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer der gegenseitig versicherten Personen während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z.B. Geschäftspartner, Paare ohne Kinder).

Der Beitrag der Risiko-Lebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen verlangt.

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