Auch bei einer Risiko-Lebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Insbesondere im Hinblick auf die deutlich kürzeren Laufzeiten und der ständig steigenden Lebenserwartung werden die Beiträge entsprechend weniger vorsichtig festgelegt werden als sonst. Dies ist in vielen Ländern üblich. Nur in wenigen Ländern, wie u.a. in Deutschland, werden die Beiträge genauso konservativ festgelegt, wie bei Verträgen mit deutlich längeren Laufzeiten. Die Verträge sind dann auch überschussbeteiligt. Im Gegensatz zur Kapital bildenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen eine unbedeutende Rolle.
Vielmehr handelt es sich um so genannte Risiko- und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und niedrigere Kosten hat, als ursprünglich kalkuliert waren. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise entweder in Form einer zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Todesfall (so genannter Todesfallbonus) oder als Barauszahlung, meist in Form einer Verrechnung mit den fälligen Beiträgen. Bei der Beitragsverrechnung ist nach Abzug der Überschussbeteiligung vom ursprünglich im Vertrag festgelegten Beitrag nur noch der Zahlbeitrag zu zahlen. In einigen anderen Ländern wird dieser Zahlbeitrag sofort vereinbart, der Versicherer darf den Beitrag aber, falls er nicht mehr ausreicht, ohne weiteres bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstwert erhöhen.
Es gibt auch vereinzelt schon „flexible“ Lebensversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer die Höhe der Todes- und Erlebensfallleistung selbst steuern kann. Der Vertrag ist grundsätzlich eine reine Risikoversicherung, deren Höhe der Versicherungsnehmer in bestimmten Grenzen variieren kann, wobei er auch zusätzliche Beiträge zahlen kann, die dann zu einer Erlebensfallleistung führen.
Obwohl Beiträge zu Risiko-Lebensversicherungen keinen Anteil zum Ansparen einer Ablaufleistung haben und damit nicht als kapitalbildende Lebensversicherung gelten, wird bei sehr langen Laufzeiten oft für den Fall einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags die Zahlung eines Rückkaufswertes vereinbart. Dies ist möglich, weil der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem gleich bleibenden Versicherungsbeitrag eine Alterungsrückstellung bildet, damit die mit höherem Alter entstehende höhere Sterblichkeit abgesichert ist, während in jüngeren Jahren der Beitrag im Verhältnis zum Risiko sehr hoch ist. Diese Alterungsrückstellung steht bei einer Beitragsfreistellung zur Verfügung, so dass hieraus noch eine kleine beitragsfreie Summe geleistet werden kann.
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