Die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine meist lebenslange Lebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ geringen Versicherungssumme.
Sie soll vor allem Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod des Versicherten verbundene Aufwendungen decken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen teilweise sehr hohen Kosten zu belasten (in Deutschland gilt eine Bestattungspflicht), aber auch besonders um eine angemessene Beerdigung sicher zu stellen, wenn keine Hinter-bliebenen vorhanden sind.
Zum historischen Hintergrund der Bestattungspflicht in Deutschland ist erklärend auszuführen:
Eine Bestattungspflicht besteht in Deutschland – aus christlicher Tradition als Erdbestattung – bereits seit dem Mittelalter. Anfangs war die Kirchgemeinde in ihren Kirchhöfen dafür zuständig, auch für das so genannte „Armenbegräbnis”. Mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1806 wurden dann gesetzliche Regelungen getroffen. Aus hygienischen Gründen war es damit verboten, Leichen innerhalb bebauter Flächen zu begraben.
Seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in den Ländern Bestattungsgesetze erlassen. Das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 besteht teilweise weiter fort.
Die meisten Bundesländer haben sich vom Reichsrecht inzwischen gelöst.
Modernere Bestattungsgesetze, wie das aus NRW, beinhalten auch Möglichkeiten für neue Formen der Bestattung. Dazu ist eine Öffnung der Vorschriften für Bestattungsflächen und die Handhabung der Verstorbenen unter Beachtung der hygienischen Voraussetzungen nötig. Eine Freistellung der Urnenbestattung von der gesetzlichen Pflicht zum Beisetzen in pietätsbefangene Bestattungsflächen ist für Deutschland nicht absehbar.
Nach den modernen Bestattungsgesetzen sind die nächsten Familienangehörigen, zunächst Ehegatte, danach Lebenspartner, Kinder und Verwandtschaft als Bestattungspflichtige genannt.
Diese Pflicht zur Bestattung ist unabhängig von der Erbsituation. Dies beruht ursächlich auf der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht, die die Angehörigen haben, wenn der Verstorbene keine eigene Vorsorge für den Todesfall getroffen hat. Um persönlich eine Vorsorge zu treffen, können Bestimmungen im Testament oder dem Erbvertrag fest gelegt werden oder es wird ein Bestattungsvorvertrag oder eine postmortale Vollmacht abgeschlossen.