Der Wunsch des betroffenen Menschen, für seine Bestattung selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind. Aus diesem Grund kann man sicherlich so eine Versicherung abschließen z. B. bei der Ergo Versicherung in Dresden.
Auch ist es möglich, in einem Testament den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben. Dies ist aber weniger sinnvoll, weil das Testament meist erst eröffnet wird, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat.
Häufiger wird die Vorsorge für die eigene Bestattung kann auch durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen. Diese werden oft auf einer Messe angeboten. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werkvertrag. Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnern geschlossen werden. Die vorab gezahlten Beträge sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhand-konto nicht auf ein Tagesgeldkonto hinterlegt werden.
Dies ist aber auch bei Versicherern möglich, man kann neben einer reinen Sterbegeldversicherung eine solche Leistung einkaufen, die dann (je nach Anbieter) auch gleich die Organisation der Bestattung übernimmt.
Ein wirtschaftlicher Nutzen von Lebensversicherungen mit so kleinen Versicherungs-summen ist strittig, doch bietet es bei Personen mit niedrigem Einkommen, wie ausgeführt, oft die einzige Möglichkeit neben einem Tagesgeldkonto eine gewünschte Bestattung zu sichern, ohne die finanziellen Möglichkeiten der Hinterbliebenen zu überschreiten.