Formen der Lebensversicherung
Die in Deutschland angebotenen Lebensversicherungen lassen sich in folgende Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen
Formen nach dem versicherten Risiko im Lebensversicherungsvergleich
- die Todesfallversicherung (Leistung nur im Todesfall während der Vertragslaufzeit, bekannteste Form ist die so genannte Risiko-Lebensversicherung)
- die Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben des Vertragsendes, praktisch nur in Mischformen wie der gemischten Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall oder als Rentenversicherung)
- die Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit)
- die Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung bei Heirat)
oder entsprechend der Kapitalbildung
- die Risikoversicherung (die keine oder nur eine vorübergehenden Kapitalbildung beinhaltet)
- die Kapital bildende Versicherung
oder entsprechend der Art der Geldanlage
- die konventionelle Kapital bildende Lebensversicherung
- die Fonds gebundene Lebensversicherung (bei dieser Versicherungsform wird das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen) Hier kann aber der Versicherungsnehmer die Anlageschwerpunkte, und damit das Risiko, durch die Wahl der Fonds bestimmen
- Die Index gebundene Lebensversicherung (hier wird die Versicherungsleistung abhängig von einem Index bestimmt, der sich nicht unbedingt vollständig mit Kapitalanlagen darstellen lässt, hier trägt der Versicherer ein gewisses Restrisiko)
oder entsprechend der Art der Leistung
- Die Kapitalversicherung (einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals)
- Die Rentenversicherung (laufende Auszahlung als Rente)
- Die Ausbildungsversicherung (mit dem Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers, Erbringung einer festen Leistung zu einem Stichtag)
- Aussteuerversicherung (mit dem Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers und Fälligkeit der Leistung bei Heirat, spätestens zu einem versicherten Stichtag)
oder entsprechend nach spezifischen staatlichen Förderverfahren
- Die Direktversicherung
- Die Vermögensbildungsversicherung (als Anlage der „Vermögenswirksamen Leistungen”)
- Die Versicherung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge nach dem AVmG („Riester-Rente”)
- Die so genannte Basisrente („Rürup-Rente”)
Es ist oft nicht möglich, kompliziertere Vertragsgestaltungen eindeutig einer dieser Grundformen zu zusprechen, da Verträge verschiedene Grundformen in sich vereinen können. Es können Verträge sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen vorsehen. Sie können auch zeitweise Todesfall- und zeitweise Erlebensfallcharakter haben.
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung). Weitere Zusatzbausteine sind die Unfalltod-Zusatzversicherung, bei der ein mehrfaches der einfachen Todesfallleistung für den Fall des Unfalltodes versichert wird, und Pflegeversicherungsleistungen.
Die private Rentenversicherung ist auch im weiteren Sinn zur Lebensversicherung zu zählen, da sie versicherungstechnisch ähnlich kalkuliert und betrieben wird. Ein großer Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einer Lebensversicherung auf den Todesfall das Risiko vorzeitigen Todes und bei einer Rentenversicherung das so genannte Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Weiter wird als Leistung eine regelmäßige Zahlung seitens des Versicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung”.