Verwertungsmöglichkeiten vor Ablauf

  • Rückkauf einer Lebensversicherung

Als Rückkauf wird die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungs-nehmer bezeichnet.

Der ursprüngliche Wortsinn bedeutet, das der Versicherer die Versicherungspolice vom Versicherungsnehmer “zurück kauft”. Die Initiative zum Rückkauf geht in den meisten Fällen vom Versicherungsnehmer aus, deshalb hat sich die Floskel eingebürgert, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag “zurück kauft”, obwohl er derjenige ist, dem dabei eine Zahlung zusteht, obwohl er sie eigentlich an den Versicherer verkauft.

Obwohl der Rückkauf sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer wirtschaftlich nachteilig ist, endet in Deutschland rund jede dritte Lebensversicherung auf diesem Weg.

Der Versicherungsnehmer muss in der Regel einen Stornoabschlag hinnehmen und erhält auch nur einen Teil des Schlussüberschusses. Seinen Beiträgen werden in der Regel auch die vollen Abschlusskosten, die ja auf die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert sind, entnommen. Schließlich führt bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ein Rückkauf vor Ablauf von 12 Jahren zur Einkommensteuerpflicht, belastet den Versicherungsnehmer also zusätzlich finanziell.

Dem Versicherer entgehen nicht nur die Folgebeiträge, sondern auch die Aussicht auf eine Wiederanlage der Versicherungsleistung.

Den häufigsten Fall für den Rückkauf einer Lebensversicherung stellt ein plötzlicher, unerwarteter und nicht anders finanzierbarer Geldbedarf des Versicherungsnehmers dar. Oder die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtert sich derart, dass er auf Dauer die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen kann und die bereits eingezahlten Beiträge (so fern sie im Rückkaufswert nicht – besonders bei erst kurzen Laufzeiten – deutlich unter der Summe der bereits gezahlten Beiträge liegen) für seinen Lebensunterhalt verwenden will und muss.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zum Rückkaufswert sind bei den meisten (aber nicht allen) Lebensversicherern die Rückkaufswerte in den ersten Jahren deutlich niedriger als die Summe der gezahlten Beiträge, anfangs gibt es sogar in manchen Fällen eine Zeit lang gar keinen Rückkaufswert. Dies ist zwar gesetzlich zulässig, da der gesetzliche Mindestrückkaufswert und erst recht der Zeitwert des Vertrages tatsächlich so niedrig ist. Doch stellt dies für, oft notgedrungen, vorzeitig kündigende Versicherungsnehmer einen schwerwiegenden Verlust dar.

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