• Die Beitragsfreistellung

Als Beitragsfreistellung bezeichnet man die aus verschiedenen, meist wirtschaftlichen, Gründen erfolgte Einstellung von Beitragszahlungen.

Beitragsfreistellungen können auch vorübergehender Natur sein und mit einer Aufhebung wieder rückgängig gemacht werden.

Die Beitragsfreistellung im Versicherungswesen beschreibt die Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages, bei dem regelmäßige Beitragszahlung vereinbart ist, in einen Vertrag mit gleichem Ablauftermin, aber ohne Beitragszahlung.

Bei der Beitragsfreistellung verringert sich die Versicherungssumme auf die beitragsfreie Summe. Diese ist meist in Abhängigkeit von der Anzahl der bis zur Beitragsfreistellung verstrichenen Versicherungsjahre in der „Garantiewertetabelle” der Versicherungspolice festgelegt. Für Verträge, die vor 1995 abgeschlossen wurden, ergibt sie sich aus dem Geschäftsplan des Versicherers.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt dem Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode beitragsfrei zu stellen. Die Beitragsfreistellung ist auch die Rechtsfolge einer Kündigung des Versicherers wegen Verzuges bei der Beitragszahlung.