In anderen Ländern, wie z.B. in Großbritannien, besteht gegebenenfalls kein Anspruch auf Rückkauf durch den Versicherer, zumindest liegt aber die Höhe des Rückkaufswertes in großem Umfang im Ermessen des Versicherers. Demzufolge kann der Rückkaufswert dort deutlich niedriger als der Zeitwert des Anspruchs des kündigenden Versicherungs-nehmers sein.
Der Zeitwert der noch nicht fälligen Ansprüche des Versicherungsnehmers kann bei über Jahrzehnte laufende Verträge nur geschätzt werden und diese Schätzung ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere ist die Überschussbeteiligung, die einen wesentlichen Anteil an der Gesamtleistung des Versicherers ausmacht, nur sehr eingeschränkt vorhersagbar. Insbesondere im Ausland, z.B. in Großbritannien, ist die Überschussbeteiligung sehr schwankend und kann je nach vertraglichem Ablaufjahr zu wesentlichen Unterschieden führen. In Deutschland ist die Überschussbeteiligung im internationalen Vergleich eher verlässlich.
Hinzu kommt im Falle von in Deutschland besteuerten Versicherungsnehmern, dass ggf. noch ein Teil der in dem Rückkaufswert enthaltenen rechnerischen Zinsen versteuert werden müssen, was das finanzielle Ergebnis der Kündigung für den Versicherungs-nehmer weiter verschlechtert.
Die Investoren auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen sind überwiegend deutlich risikobereiter als die Verbraucher. Zudem haben sie die Möglichkeit, durch Mischung und Streuung ihrer Anlage auf verschiedene Verträge, insbesondere verschiedener Versicherer, das Risiko durch Diversifikation zu mindern, was der einzelne Verbraucher gar nicht kann.
Deshalb sind sie meistens bereit, für die Ansprüche des Versicherungsnehmers einen höheren Betrag als den normalen Rückkaufswert, sogar wenn dieser höher als der allgemein geschätzte Zeitwert ist, zu zahlen. Insbesondere wenn der Rückkaufswert – aus welchen Gründen auch immer – im Vergleich zu den bisher für den Vertrag gezahlten Beiträgen sehr niedrig ist, ist bei den Verbrauchern ein großes Interesse vorhanden, den von ihnen als enttäuschend empfundenen Rückkaufswert „aufzubessern”. Hierzu bietet der Zweitmarkt für Lebensversicherungen eine Möglichkeit.
Allerdings ist wie bei allen Märkten zu beachten, dass Anbieter und Interessenten zusammen gebracht werden müssen. Dies bewirkt Transaktionskosten, meist Provisionen für den Vermittler, die den oft schon geringen Unterschied zwischen Rückkaufswert und dem Preis, den der Investor zu zahlen bereit ist, noch weiter mindern, so dass das Geschäft eventuell für beide Seiten nicht mehr lukrativ ist. Allerdings sind z.B. in Großbritannien die Rückkaufswerte oft so niedrig, dass das Geschäft dennoch alle drei Beteiligten, den bisherigen Versicherungsnehmer, den Investor und den Vermittler, zufrieden stellt. In Deutschland ist dies wegen der relativ hohen Rückkaufswerte deutlich weniger der Fall, weswegen sich diese Form der Versicherungsverwertung wahrscheinlich noch nicht so durchgesetzt hat, wie z.B. in Großbritannien.