Hat ein Versicherungsnehmer mit erst in weiterer Zukunft fälligen Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag vorzeitig Geldbedarf, hat er bei der Veräußerung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen ggf. den Vorteil, dass ihm der Erwerber ein bis drei Prozent mehr als den Rückkaufswert zahlt. Je nach Ausgestaltung des Übertragungs-vertrages bleibt der Versicherungsschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer teilweise erhalten. Im Todesfall wird die Differenz zwischen Versicherungssumme und dem mit etwa neun Prozent verzinsten Kaufpreis abgezogen.

Allerdings bekommt bei weitem nicht jeder Veräußerungswillige überhaupt ein Angebot. Und nur wenn der Rückkauf steuerpflichtig wäre – etwa weil der Vertrag noch keine zwölf Jahre gelaufen ist – fällt wegen des Abzugs der Kapitalertragssteuer durch den Versicherer der Mehrerlös bei Veräußerung größer aus, dann kann er auch sieben bis fünfzehn Prozent ausmachen.

Nach den Angaben des Bundesministeriums der Finanzen ist die Steuerfreiheit für den Erlös aus der Übertragung der Ansprüche für den Verkäufer in solchen Fällen nur noch bis zum 31. Dezember 2008 gegeben. Nach diesem Termin kann eine Veräußerung auf dem Zweitmarkt generell attraktiver werden.

Für den Versicherer stellt die Größe und Stabilität des so genannten Versicherungs-kollektivs (also aller Beitragszahler, die das Risiko des Versicherers auf möglichst viele Versicherte verteilen) einen sehr großen Wert dar. Ein wesentlicher Teil der Aktivität eines Versicherers besteht darin, das Kollektiv zu vergrößern, um es leistungsfähiger zu machen.

Durch den Zweitmarkt für Lebensversicherungen werden vorzeitige Beendigungen von Versicherungsverträgen vermindert und damit die Kollektive ohne zusätzliche Kosten für die Versicherer stabilisiert. Minderungen der Stornoquote machen für Versicherer die Kapitalanlage und die Risikoabdeckung ertragreicher. Im Gegenzug entfällt für die Lebensversicherung der kalkulierte Aufwand für die hohen Schlussüberschussanteile. Diese Beträge erhöhen also den Ertrag der anderen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft selbst.

Auf der anderen Seite sind die Investoren wegen des deutlich höheren Eintrittspreises wesentlich stärker von den niemals ausschließbaren Schwankungen von Versicherungsleistungen, insbesondere aus der Überschussbeteiligung, betroffen. Hinzu kommt noch, dass die Investitionen in Lebensversicherungen zu erheblichen Teilen mit Krediten finanziert werden, so dass steigende Zinsen ein weiteres Risiko darstellen. Tatsächlich beinhaltet die Anlage in Gebrauchtpolicen deshalb ein erhebliches Risiko.

In Großbritannien haben möglicherweise nicht ausreichend von den Organisatoren des Zweitmarktes über die Risiken informierte Investoren, die Verluste zu erleiden hatten, dann die Schuld bei den Versicherern gesucht. Diese mögliche Schwierigkeit macht Versicherer zögerlich, solche durchaus spekulativen Vorgehensweisen im Zweitmarkt für Versicherungen zu unterstützen.

Außerdem ist nicht sicher, wie hoch die Leistungsfähigkeit des Zweitmarktes für Versicherungen überhaupt ist. Wegen des doch recht hohen Risikos ist Kapital für diesen Markt nicht unbeschränkt verfügbar, berücksichtigt man das Volumen der betreffenden Rückkäufe.

Vergleiche mit der Vergangenheit des Zweitmarktes in Großbritannien sind nicht unbedingt auf unsere Verhältnisse übertragbar, da in Großbritannien den Investoren das übernommene Risiko nicht immer ausreichend klar gewesen ist.

Steuertechnisch entsteht zur Zeit für den Verkäufer der Lebensversicherung keine Steuerpflicht. Aber mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 unterliegt dann der zum Verkaufstag erreichte Wertzuwachs der Abgeltungssteuer.